Einladung zur Diskussion über ein Ehrenamtsgesetz

Nachricht 24. Juli 2024

Beteiligungsverfahren für eine neues Kirchengesetz über das ehrenamtliche Engagement gestartet

Der Evangelisch-lutherische Kirchenkreis Osnabrück lädt dazu ein, sich in den nächsten Monaten an der Entwicklung eines Ehrenamtsgesetzes der Landeskirche Hannovers zu beteiligen. Bis zum 30. September dieses Jahres findet ein öffentliches Stellungnahmeverfahren statt. Bis zu diesem Zeitpunkt können alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen sowie interessierte Einzelpersonen und Gruppen den Gesetzentwurf auf der Internet-Plattform

https://ehrenamtsgesetz.landeskirche-hannovers.de

einsehen und kommentieren. Auch neue, bisher nicht diskutierte Ideen sind willkommen.

Auf der Website besteht die Möglichkeit, jeden Paragrafen des Gesetzes einzeln aufzurufen, die bisherigen Kommentare einzusehen und beides direkt zu kommentieren. Gremien, die eine ausführlichere zusammenfassende Stellungnahme zum gesamten Gesetz abgeben wollen, können diese Stellungnahme als Dokument hochladen. Darüber hinaus finden sich auf der Website ein Dokument mit dem vollständigen Entwurf des Gesetzes und Erläuterungen zu den einzelnen neuen Regelungen. Der Entwurf kann auch heruntergeladen werden.

In einer bunten Vielfalt unterschiedlicher Formen des Engagements bringen sich Menschen mit ihrer Zeit, ihrer Erfahrung und ihren Ideen in unserer Kirche in die Arbeit für andere und mit anderen ein. Diese Vielfalt wird nicht nur in unserer Kirche, sondern in der gesamten Zivilgesellschaft kontinuierlich größer. Die langfristige Bindung an ein Amt, das ehrenhalber wahrgenommen wird, wird dabei seltener; stattdessen gewinnen neue, stärker projektbezogene und kürzerfristige Formen, die die Begabungen von Menschen aufnehmen und Raum für selbstbestimmtes Engagement eröffnen, zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig wächst die Bedeutung ehrenamtlichen Engagements in der Verkündigung, der Seelsorge und der Konfirmandenarbeit, also in Arbeitsfeldern, die bisher klassischerweise zu den pastoralen Aufgaben gehört haben.

Der Entwurf eines Ehrenamtsgesetzes enthält erstmals eine Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Landeskirche. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, attraktive Arbeitsbedingungen für das sich verändernde ehrenamtliche Engagement in einer sich verändernden Kirche zu ermöglichen und diese Arbeitsbedingungen in ausreichendem Maß rechtlich und organisatorisch abzusichern. Gleichzeitig soll der Gesetzentwurf Räume für künftige Entwicklungen öffnen und nicht zu viel regulieren.

Aufbauend auf Vorarbeiten der 25. Landessynode und auf den wesentlichen Aussagen der 12 Standards für das Ehrenamt wurde der Gesetzentwurf entsprechend den landeskirchlichen Grundsätzen für die Gestaltung von Beteiligungsverfahren vom 28. November 2019 (Kirchl. Amtsbl. 2020, S. 56) von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, der unter Federführung der Landespastorin für Ehrenamtliche zwei Vertreter*innen aus dem Referat für Kirchenentwicklung und Visitation sowie der Rechtsabteilung des Landeskirchenamtes, drei Mitglieder des Ausschusses für kirchliche Mitarbeit der Landessynode und der Studienleiter für Theologie und Ethik aus der Evangelischen Akademie Loccum angehörten. Wesentliche Meilensteine auf dem Weg zu dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf waren zwei Fachtagungen:

  • die Tagung „Freiwilliges und berufliches Engagement in der Kirche von morgen“ vom 08. - 09. Juli 2022 in der Evangelischen Akademie Loccum, die mit 60 Teilnehmenden die wachsende Bedeutung des Ehrenamtes in der Kirche von morgen näher untersuchen und Herausforderungen identifizieren sollte, die sich aus dieser Situation ergeben, und
  • der Fachtag Ehrenamt am 22. September 2023 im Stephansstift Hannover, der die bisherigen Überlegungen der Arbeitsgruppe nicht nur mit den Positionen von Vertreter*innen aus verschiedenen kirchlichen Arbeitsbereichen, sondern auch mit den Erfahrungen von Vertreter*innen aus verschiedenen Bereichen des zivilgesellschaftlichen Engagements außerhalb unserer Kirche abgleichen sollte.

Nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens wird die oben genannte Arbeitsgruppe die Kommentare und Stellungnahmen auswerten. Die Ergebnisse dieser Tagung werden in einen überarbeiteten Gesetzentwurf einfließen, der im November dieses Jahres der Landessynode vorgelegt werden soll. Ziel des Prozesses ist es, das Ehrenamtsgesetz zum 1. Juli 2025 in Kraft zu setzen.